Verfassung als Kampfinstrument der »politisch-moralischen Ausbürgerung«

Der Thüringer Fraktionschef Bodo Ramelow (DIE LINKE) ist bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, um eine Grundsatzentscheidung darüber abzuholen,

»inwieweit die Erhebung personenbezogener Daten über ein Mitglied des Deutschen Bundestages oder eines Landtages aus allgemein zugänglichen Quellen ohne Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln … durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig ist, falls der betreffende Abgeordnete Mitglied und Spitzenfunktionär einer Partei ist, hinsichtlich derer tatsächliche Anhaltspunkte … für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen … vorliegen.«

Und das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass der Verfassungsschutz Dossiers aus allgemein zugänglichen Daten anlegen darf, eine »offene Beobachtung« zulässig. Das gilt nicht nur für Ramelow, sondern für alle Funktionäre der Linkspartei.

Dem Fass den Boden schlägt der Anwalt des Verfassungssutzes aus, der wähernd der Verhandlung erklärte, dass doch die Bundespräsidentenwahl gezeigt habe, also die Ablehnung von Joachim Gauk, dass die Linkspartei beobachtet werden müsse. Hallo?!

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Der Gebrauchsanleitungs-Kapitalismus

In einem der letzten Postings hatte ich Sabine Nuss’ Besprechung des Buchs Der gute Kapitalismus erwähnt. Die in meinem Prokla-Artikel zu Keynes geführte Debatte zu keynesianischen Hoffnungen wird hier anhand des populären Buchs weitergeführt. Der Beitrag von Sabine Nuss ist zusammen mit einem Debattenbeitrag von Sebastian Dullien, Hansjörg Herr und Christian Kellermann selbst nun auf der Seite der Zeitschrift Luxemburg online einzusehen.