Bourgeoise Handreichung zum Klassenkampf

Noch gestern sagte die FAZ Schäubles möglichem Datenkauf den Kampf an. Es könne nicht sein, dass der Staat, der ja Recht und Ordnung garantieren müsse, geklaute Daten aufkaufe – und sei es zur Verfolgung von Steuersündern. Wo kämen wir da hin, wenn das alle machen würden, so Logik der FAZ.

Heute schlägt sie andere Tönen an. Im Wirtschaftsteil ist schwarz umrandet, ganz so wie man es aus Trauenanzeigen kennt, ein Text mit folgender Überschrift zu finden: »Für Selbstanzeigen ist es in den meisten Fällen noch nicht zu spät«. Darin ist dann zu lesen:

»Für deutsche Steuersünder tickt die Uhr: Jederzeit könnte öffentlich bekanntwerden, von welcher Bank die Daten stammen, die ein Informant dem Fiskus verkaufen will. Und dann wäre es möglicherweise zu spät für eine Selbstanzeige. Denn Straffreiheit durch eine Beichte beim Finanzamt kann nur erlangen, wer die hinterzogenen Abgaben nachzahlt – und wessen Tat noch nicht “entdeckt” worden ist. Diese Einschränkung gilt zwar nur, wenn der Täter weiß, dass ihm die Fahnder bereits auf der Spur sind. Aber dafür reicht es auch aus, wenn er “bei verständiger Würdigung der Sachlage” mit seiner Entdeckung rechnen muss (Paragraph 371 der Abgabenordnung).«

Auf der webiste der FAZ finden sich dann auch noch unter der Rubrik Steuertipps »Sieben Tipps für eine steuerliche Selbstanzeige«.

Eines muss man der FAZ einfach lassen. Sie hat ein wirklich gutes Gespür dafür, was ihr Klientel lesen will. In Fernsehzeitschriften ist das Fernsehprogramm zu finden, in der C’t das Neuste aus der Welt der Computer und in der FAZ eben eine Handreichung für den ganz normalen bourgeoisen Steuersünder.

Foto: CC-Lizenz, hddod