Der internationale Frauentag, die taz und ihre LeserInnen

Am internationalen Frauentag war auf taz.de eine kleine Umfrage zu einem Artikel anlässlich eines Urteils zu finden. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte geurteilt, dass eine Frau ihr Anspruch auf  Unterhalt verwirke, wenn sie “Fremdgehen”. Während das Urteil auf öffentliche Kritik stößt, sehen das die taz-LeserInnen wohl am Frauentag etwas anders (Stand: 8.3./21.20 Uhr): die wenigsten finden heiraten doof und die meisten sind der Meinung, dass das Gericht richtig geurteilt hat. Frauen sollen bitteschön in einer Ehe den von Bismark eingeführte staatlich garantierten Vertrag einhalten. Sonst haben sie ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben verloren. Die Begründungen für diese Antwort ist aus der Umfrage leider nicht ersichtlich. Zu vermuten ist jedoch, das viele der taz-LeserInnen auf Artikel 14.2 des Grundgesetzes verweisen würden: Eigentum verpflichtet.