Bundesgerichtshof: Überwachung war von Beginn an illegal

Vor zwei Tagen hatte ich etwas zu unseren deutschen Musterdemokraten Wolfgang Schäuble et al. gepostet. Meine zentrale These: »Rechtsstaatlichkeit, Freiheitsrechte und Demokratie sind derzeit nicht von links oder rechts gefährdet, sondern von der Mitte der Gesellschaft.«

Heute ist nun in der Presse zu lesen (taz, FR), dass der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) im März einen Beschluss fasste, dass eine über 7-jährige  »Totalüberwachung« (Anwalt Sönke Hilbrans) angeblicher Mitglieder der ›militanten gruppe‹ (mg) illegal war – und zwar von Anbeginn, weil es weder konkrete Anhaltspunkte, noch einen bestehenden Tatverdacht gab. Die FR schreibt:

»Zum Teil konstruierten die Behörden atemberaubende Vorwürfe, um ihn als Gründer der mysteriösen ›militanten gruppe‹ zu überführen. Sie schreckten auch nicht davor zurück, entlastende Indizien zu unterschlagen, um weiter ungestört ihren Lauschangriff auszuführen.«

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