Schulden bremsen?

Da muss die politische Klasse das machen, was sie seit Jahren eigentlich hoch und heilig versprochen hat gerade nicht mehr zu tun – Schulden machen – und schon greift sie in ihrer grenzenlosen politischen Phantasie zu etwas, was wirklich keiner von ihnen gedacht hätte: Sie wollen ein Gesetz! Ein Gesetz gegen zügellose Verschuldung! Ganz großes Kino.

Die sog. Schuldenbremse wurde schon vor dem Zugeständnis Steinbrücks diskutiert, dass die Krise auch Deutschland erreicht hätte. Davor hatte der wirklich sehr weitsichtige Finanzminister ja noch daran festgehalten, dass die USA das Epizentrum der Krise sei, ihre Suppe selbst auslöffeln solle und Deutschland ganz gut da stehe. Na ja, aber wo das Vertrauen in die Politik schwinden, weil morgen dies, morgen mal das behauptet wird, da muss eben eine knallharte Selbstverpflichtung her. Ein Gesetz also, dass die Staatsverschuldung auf vernünftiges Maß reduzieren soll. Was immer das sein soll.

Ganz vergessen wird hierbei, dass es eine solche grundgesetzliche Begrenzung der öffentlichen Schuld schon einmal gab. Bis zur Verabschiedung des sog. Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) 1967 war eine großzügige diskretionäre und antizyklische Politik durch das Grundgesetz verboten. Vor der Reform des Artikels 115 des Grundgesetzes 1969 wurde explizit zwischen ordentlichen (Steuern) und außerordentlichen (Kredite) Einnahmen des Staates unterschieden. Zudem war im Artikel 110 GG die Forderung nach einem ausgeglichenen Staatshaushalt festgeschrieben. Diese Vorgabe wurde dann mit dem StabG abgeschafft und mit dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1996 quasi wieder eingeführt. Ende der 196oer Jahre stand dahinter die Vorstellung, dass nur Investitionen rentabel sind und mit diesen immer schon die Zins- und Tilgungsverpflichtungen garantiert sind. Diese dem Staat auferlegte Einschränkung war der finanzklassischen Vorstellungen der Deckungsregel verpflichtet, also der Vorstellung, dass die grundlegenden und ordnungspolitischen Maßnahmen des Staates durch ordentliche Steuereinnahmen gesichert sein müssten.

Diese gesetzliche Einschränkung bekam die Bundesregierung in der Krise von 1966/67 zu spüren, als das StabG zwar bereits auf dem Weg gebracht, aber noch nicht verabschiedet war. Das führte dazu, dass antizyklische Maßnahmen zeitverzögert implementiert wurden und somit teilweise prozyklisch wirkten. Neben den Preissteigerung (die besonders die Interessen der exportorientierten Kapitale auf dem Weltmarkt bedrohte) war es gerade das erhebliche Haushaltsdefizit, welches durch das Gesetz angegangen werden sollte. Es sollte also mit Staatsverschuldung die staatlichen Schulden bekämpft werden. Deshalb gilt das StabG auch als die Durchsetzung des Keynesianismus in der Bundesrepublik dar – wenige Jahre vor seinem Ende und bereits nachdem im wissenschaftlichen Mainstream Keynes zu Grabe getragen wurde.

Dennoch verankerte sich diese “neue” ökonomietheoretische Vernunft in den Lehrbüchern. So ist 1969, in dem Jahr als das oben angesprochene Gesetz verabschiedet wurde in einem finanztheoretischen Lehrbuch lesen:

“Man forderte [nach der Finanzklassik] Enthaltsamkeit des Staates, Budgetausgleich wegen Inflationsgefahr und neutrale Finanzpolitik, kurz: die Anwendung der drei klassischen Grundprinzipien der Finanzwissenschaft, und das in einer Wirtschaft mit überquellenden Lagern und Scheunen, weithin unausgelasteten Fabrikanlagen, bei endlosen Schlangen von Menschen, die unfreiwillig ohne Arbeit waren. Alles das klingt heute selbst in den Ohren jedes Erstsemesters als eine Herausforderung, da bewusste Drosselung der öffentlichen Nachfrage (als Parallelpolitik zwecks Budgetausgleichs) bei einem Überangebot gegen elementare ökonomische Vernunft verstößt. Die hausbackene, biedere Vorstellung, was für den einzelnen gut sei, sei auch stets für die Gesamtwirtschaft richtig, erwies sich als falsch.”

Derartige Ausführungen klingen wiederum heute sehr amüsant in unseren Ohren und zeigt einmal mehr, dass es keine ökonomische Vernunft gibt, sondern diese vielmehr ein Resultat gesellschaftlicher Auseinandersetzungen ist.

Mit der Diskussion über die Schuldenbremse ist nun eine absurde Situation eingetreten, dass die deutsche Regierung so viel Geld ausgeben muss wie nie zuvor und gleichzeitig beteuert, dass sie das nicht wolle und sich schon bald wieder zurück nehme. Dieses Beispiel zeigt, wie wirkmächtig nach wie vor die neoliberalen und neoklassichen Binsenweisheiten sind, denen sich die politische Klasse verpflichtet hat – und das während der Bourgeoisie der Kapitalismus um die Ohren fliegt und gerne etwas mehr Pragmatismus sehen würde.