Was ist und welchen Zweck hat Privatisierung? Anmerkungen zu einer linken Politik öffentlicher Güter

“Die Welt ist keine Ware” ist seit mehreren Jahren der Slogan der globalisierungskritischen Bewegung. Er wendet sich gegen die Tendenz, möglichst alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und sogar das Leben selbst dem Imperativ der Verwertung zu unterwerfen. Die Welt ist in weiten Teilen längst eine Ware und der Rest, jenseits der Warenform, soll nun über eine linke Politik öffentlicher Güter einer anstehenden Privatisierung entzogen werden. Ob damit eine andere Welt tatsächlich möglich ist bzw. welche Relevanz hierbei z.B. öffentliche Güter haben, darüber lässt sich trefflich streiten. Bereits bei den grundlegenden Begriffen ist eine Verständigung notwendig.
Der Begriff der öffentlichen Güter hat eine noch junge Karriere hinter sich und stammt aus den Wirtschaftswissenschaften, in welchen die Debatte erst seit Mitte der 1950er Jahre geführt wird. In diesem eher engen Kontext widmete sie sich der Frage, ob es bestimmte Eigenschaften von Gütern gibt, die zu deren staatlichen Regulierung Anlass geben. Zwei zentrale Kriterien wurden dafür entwickelt: a) Nicht-Ausschließbarkeit und b) Nicht-Rivalität im Konsum. Ersteres gilt, wenn Güter physisch so beschaffen sind, dass Nutzer entweder schwer oder gar nicht vom Gebrauch ausgeschlossen werden können, das zweite Kriterium gilt, wenn der Nutzen einer Person durch den Nutzen einer anderen Person nicht geschmälert wird. Das klassische Beispiel ist der Leuchtturm: Wenn dessen Licht strahlt, kann ein Schiff von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Ebenso schmälert die Nutzung des Lichts durch ein Schiff nicht die Nutzung durch ein anderes; im Konsum wird es nicht verbraucht sondern gebraucht.
Diese Kriterien sind zunächst rein stofflicher Natur, das Licht oder auch die Luft usw. werden auf Grund ihrer stofflichen Beschaffenheit zu einem öffentlichen Gut. Nun gibt es aber nur sehr wenige Güter, auf welche die Kriterien “rein” zutreffen. Wissen oder Licht sind tatsächlich beliebig oft gebrauchbar, ohne dass ihnen durch ihre Nutzung Schaden zugefügt werden würde. Andere Ressourcen, z.B. Wasser und Luft, sind in ihrer Nutzungskapazität beschränkt. Die Kriterien sind mal mehr, mal weniger schwach oder stark ausgeprägt. Daher wird auch von “positionellen Gütern” gesprochen. Damit sind Güter gemeint, die in der Nutzung “rivalisieren”, das heißt deren Nutzung Qualitätseinbußen erzeugt, bei welchen der Ausschluss aber schwierig zu gewährleisten ist. Gerade in dem Kriterium der Ausschlussfähigkeit aber steckt das gesellschaftliche Moment verborgen.

Vom ökonomietheoretischen Begriff zum Politikum

Hier wird deutlich, dass die rein stoffliche Bestimmung nicht weit bzw. zu Begriffsverwirrungen führt. Ob ein Gut öffentlich oder privat ist, hängt von gesellschaftlichen Verhältnissen und technologischer Entwicklung ab. Es gibt “von Natur aus” kein öffentliches Gut. Die stoffliche Beschaffenheit spielt zwar eine Rolle, aber nur indem von der stofflichen Beschaffenheit abhängt, ob bei einem Gut die “Nicht-Öffentlichkeit” mit größerem oder kleinerem Aufwand herzustellen ist. Dies betrifft die Frage der dazu notwendigen Technologie und der damit verbundenen Kosten.
Die gesellschaftliche Bestimmtheit öffentlicher Güter ist mit Marx sehr wohl zu denken. Ihm zufolge handelt es sich hierbei um allgemeine Verwertungsbedingungen des Kapitals. Sie werden seitens des Staates solange finanziert, wie sie für das private Kapital nicht rentabel sind. Öffentliche Güter sind daher die “allgemeinen Produktionsbedingungen”, “travaux publiques” (MEW 42, 437), sie sind die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des kapitalistischen Reproduktionsprozesses. “Die allgemeinen, gemeinschaftlichen Bedingungen der Produktion – solange ihre Herstellung durch das Kapital als solches, unter seinen Bedingungen noch nicht geschehen kann – werden daher bestritten aus einem Teil der Revenue des Landes – der Regierungskasse” (MEW 42, 439). Warum aber sollte der Staat Gebrauchswerte als Nicht-Waren zur Verfügung stellen?
Der Staat formuliert als “ideeller Gesamtkapitalist” so etwas wie ein allgemeines Interesse des Kapitals. Als solches verfolgt er das Interesse einer maximal erfolgreichen Kapitalakkumulation, auf die er als Steuerstaat auch angewiesen ist. Dem gegenüber stehen die Einzelkapitale aber auch in Konkurrenz zueinander, welche zwangsläufig immer wieder zum Niedergang einzelner Kapitale führt. Über Aushandlungsprozesse in der bürgerlichen Öffentlichkeit und im Diskurs um das “Allgemeinwohl” setzt der Staat dieses allgemeine Kapitalinteresse nicht nur gegen, sondern auch mit Zustimmung der ausgebeuteten Klasse durch und bringt somit alle widersprüchlichen Interessen in einen herrschaftsförmigen Konsens (maßgeblich über das nationale “Wir”). Dabei ist der Staat kein allwissendes Meta-Subjekt. Was schließlich das kapitalistische Allgemeininteresse ist und für den kapitalistischen Reproduktionsprozess funktional ist, stellt sich erst im Resultat heraus.
Staatsaufgaben wie Justiz, Armee und Polizei, die auch als “öffentliches Gut” bezeichnet werden können, müssen in letzter Instanz dabei helfen, das “Allgemeinwohl” durchzusetzen. Neben diesen “harten” Staatsaufgaben, die der Staat nie voll aus der Hand geben wird, existieren noch weitere Aufgaben, die der Staat garantiert, nämlich dann, wenn sie das Einzelkapital aus Gründen mangelnder Rentabilität in der benötigten Form nicht produziert, sie aber als allgemeine Produktionsbedingungen für das Kapital benötigt werden. Dies traf historisch z.B. auf Infrastruktur, Bildung, Gesundheit zu. Bereits hier zeigt sich, dass das Set an öffentlichen Gütern nicht fix ist. Vielmehr sind es je spezifische Konstellationen und Kräfteverhältnisse, die den Staat dazu bewegen Gebrauchswerte bereitzustellen, die nicht auf dem Markt verkauft werden.
Während nach der Weltwirtschaftskrise bis in die 1970er Jahre eine staatlich garantierte Energieversorgung Grundlage der Prosperitätsphase des Fordismus war, sind in den letzten Jahren die großen, inzwischen privatisierten Energieunternehmen zu global player aufgestiegen. Ähnlich verhält es sich mit der kommunalen Wasserversorgung.
Oder auch mit der Bildung in Deutschland. Ende der 1960er Jahre mangelte es der Wirtschaft an akademischen Fachkräften. Durch gezielte Förderung von Arbeiterkindern sollte dieses Defizit ausgeglichen werden. 1970 wurde das Hörgeld abgeschafft und 1972 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) in Kraft. Bildung wurde Bürgerrecht. Damit zeigt sich auch, dass zum Beispiel das öffentliche Gut “Bildung” nicht einfach als Widerpart zu einer allgemeinen Ökonomisierung verstanden werden kann. Genau der nicht warenförmige Charakter von Bildung war in dieser Phase für die Wirtschaft funktional.

Neoliberalismus: Privatisierung als Programm

Eines der zentralen Ziele neoliberaler Politik ist Privatisierung. Das liegt vor allem daran, dass der Markt als die angeblich zentrale und effizienteste Instanz durchgesetzt wurde. In der Neoklassik gilt jeder Eingriff in den Markt als Störfaktor. Verschiedene Diskursstränge kumulierten ab den 1970er Jahren in Debatten über Deregulierung, die in vielen Ländern in “unabhängigen” Kommissionen zu Telekommunikation, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Energieversorgung etc. führte. Damit gelang es, Stichwortgeber und wissenschaftliche Stützpunkte für neoliberale Politik zu etablieren.
Dem Neoliberalismus gelang aber nicht einfach durch die Etablierung der Neoklassik der Siegeszug. Bestimmte Diskurse oder Diskursstränge existieren bereits, bevor sie sich hegemonial durchsetzten. Warum sich ein Diskurs jedoch durchsetzt, ist nicht aus dem Diskurs selbst zu erklären.
In der Krise des Fordismus kumulierten mehrere Momente: Mit dem Ende des Währungssystems von Bretton Woods veränderten sich die Bedingungen der nationalen Geldpolitik. Währungen konnten als Ware gehandelt werden. Die Zentralbanken müssen seitdem stärker auf den Außenwert achten. Zeitgleich drängte das Geldkapital angesichts der hohen Inflationsraten auf Preisstabilität. Die starke Organisations- und Produktionsmacht der ArbeiterInnen und die ausgereizten Produktivitätsreserven im Rahmen des tayloristisch-fordistischen Produktionsmodells führten zu einem Druck auf die Profitrate. Damit war eine für den Kapitalismus relativ lange Phase eines stabilen Kompromissgleichgewichts zu Ende. Neben der Reorganisation der Produktion, dem Druck auf die Löhne und der Investition in Finanztitel war und ist die Privatisierung einer ganzen Palette öffentlicher Güter eine der zentralen Strategien, um dem nach Anlagemöglichkeiten suchenden Kapital neue und lukrative Optionen zu eröffnen.
Daneben haben auch politische Institutionen die Privatisierung vorangetrieben. So drängte die EU im Zuge der Herstellung des Binnenmarktes bereits in den 1980er Jahren auf Privatisierungen. Aber auch das GATS-Abkommen von 1995, das vor allem die Liberalisierung des Dienstleistungsbereich zum Ziel hat, drängt auf eine Privatisierung der öffentlichen Versorgung. Damit werden bestimmte Produktionen unter das Kapitalverhältnis subsumiert und in den Verwertungszusammenhang eingesogen. Dieser Prozess kann völlig legal vonstatten gehen, mit Hilfe geistiger Eigentumsrechte oder der Übertragung von Rechtstiteln. Weshalb der Begriff der “Enteignungsökonomie”, zu dessen “Schlüsselelementen” die Privatisierung zählt, alles andere als angebracht ist, da er einen rein räuberischen Charakter unterstellt.
Die Privatisierung vormals staatlich produzierter Güter kann idealtypisch in zwei Modellen erfolgen. Zu unterscheiden ist die formelle Privatisierung (das Unternehmen bleibt im Eigentum der staatlichen Subentitäten, aber das Produkt oder die Dienstleistung selbst wird nach privatwirtschaftlichen Kriterien erbracht) von der materiellen Privatisierung (das Unternehmen wird ganz oder in Teilen an Private verkauft). In beiden Fällen wandelt sich der Produktionszweck. Bei der Produktion eines öffentlichen Gutes steht die Versorgungssicherheit der Nutzer im Mittelpunkt, Gewinnzwecke sind nachrangig oder zumindest gleichrangig, solange nicht die Versorgung gefährdet ist. Bei der privatkapitalistischen Produktion einer Ware ist die Maximierung des Profits der Zweck. Irrelevant ist, ob alle Menschen gleichen Zugang haben. Welche Form der Privatisierung auch immer gewählt wird, es lassen sich damit zwei zentrale Momente kapitalistischer Produktion aktivieren: Drastische Senkung der Löhne und Produktivkraftsteigerung. Da es sich allerdings meist um Dienstleistungen handelt, ist der Produktivkraftsteigerung schon früh eine Grenze gesetzt, weshalb die Löhne verstärkt ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Nicht nur erspart sich der Staat ein Heer an BeamtInnen, über den Arbeitsplatzabbau und die verstärkte Konkurrenz sinken die Löhne. Die Privatisierung hat für das Kapital jedoch nicht nur positive Folgen. Neben unklarer Preisentwicklung (Energie, Ölpreis), die Kalkulationen erschwert, lassen gibt es doch des Öfteren auch Qualitätsverluste zu beklagen (Infrastruktur, Bildung). Diese zerstören mitunter die allgemeinen Produktions- bzw. Verwertungsbedingungen des Kapitals. So in Großbritannien, wo inzwischen die Bahn re-verstaatlicht wurde.
Die aktuelle linke Politik öffentlicher Güter postuliert zumindest in Teilen, dass öffentliche Güter Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sind. Das ist im Gegensatz zur gesellschaftsblinden, rein stofflichen Bestimmung der ökonomischen Theorie zwar ein Fortschritt. Eine wirklich progressive linke Politik öffentlicher Güter sollte jedoch zumindest den Widerspruch zwischen öffentlichem Gut als Verwertungsbedingung des Kapitals einerseits und Ziel des politischen Kampfes andererseits beim Namen nennen und diskutieren. Erst auf dieser Basis ist es möglich, über alternative gesellschaftliche Produktionsweisen von Gütern zu diskutieren, die jenseits von Warenform und jenseits von einer die Warenform stabilisierende oder unterstützenden Produktionsbedingung liegen.

Sabine Nuss und Ingo Stützle

Erschienen in: ak – zeitung für linke debatte und praxis, Nr. 507 v. 16.6.2006